Kapitel 4 von 15

Die Funktionen LNA und OrgL

4.1 Rechtliche Stellung und Bestellung

LNA und OrgL werden von der zuständigen öffentlichen Stelle – dem Träger des Rettungsdienstes – bestellt. Diese Bestellung begründet ihre besondere Rechtsstellung als Amtsträger und verleiht ihnen im Einsatz spezifische Befugnisse.

  • Bestellung: Schriftlich durch den Träger des Rettungsdienstes (Kreis / kreisfreie Stadt)

  • Qualifikationsnachweis: Absolvierung des BÄK-Curriculums (für LNA) bzw. entsprechende Qualifikation (für OrgL) als Nachweis

  • Landesspezifische Regelungen: In NRW sind ergänzende Kenntnisse regionaler Infrastruktur ggf. erforderlich

  • Dienstvertrag: Regelung von Einsatzmodalitäten, Vergütung und Haftung in der Dienstordnung der LNA-/OrgL-Gruppe

🔴 WICHTIG

Die Funktionen des LNA und des OrgL setzen eine förmliche Bestellung durch den jeweils zuständigen Träger des Rettungsdienstes voraus. Erst durch diese Bestellung wird die handelnde Person mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes betraut und erlangt die gesetzlich vorgesehenen hoheitlichen Befugnisse, insbesondere das Weisungsrecht gegenüber anderen Einsatzkräften.

Wer diese Funktionen ohne eine wirksame Bestellung ausübt, handelt ohne die erforderliche hoheitliche Ermächtigung. Erteilte Weisungen entbehren einer Rechtsgrundlage und sind für die Adressaten rechtlich nicht verbindlich. Darüber hinaus greift der staatliche Haftungsschutz nach Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB nicht, da dieser eine Tätigkeit "in Ausübung eines anvertrauten öffentlichen Amtes" voraussetzt, an der es hier gerade fehlt.

Zivilrechtlich können Schadensersatzansprüche Geschädigter unmittelbar gegen die handelnde Person aus § 823 BGB geltend gemacht werden. Daneben kommt eine Haftung der entsendenden Organisation als Geschäftsherrin nach § 831 BGB in Betracht, sofern ihr kein Entlastungsbeweis gelingt.

Strafrechtlich erfüllt die unbefugte Ausübung einer hoheitlichen Amtsfunktion zunächst den Tatbestand der Amtsanmaßung nach § 132 StGB (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe). Je nach den Umständen des Einzelfalls - insbesondere bei fehlerhaften medizinischen Entscheidungen - können tateinheitlich oder tatmehrheitlich weitere Straftatbestände einschlägig sein, namentlich fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässige Tötung (§ 222 StGB).

4.2 Der Leitende Notarzt (LNA)

Der LNA ist eine ärztliche Führungskraft, die bei Großschadensereignissen und im Katastrophenfall eingesetzt wird. Er leitet, koordiniert und überwacht alle medizinischen Maßnahmen bezogen auf das Schadensereignis.

🔴 WICHTIG

KERNPRINZIP: Der LNA behandelt keine Patienten selbst! Er leitet die Behandlung aller Patienten. Wer als LNA beginnt, selbst am Patienten zu arbeiten, verliert den Überblick über die Gesamtlage und kann seiner eigentlichen Führungsaufgabe nicht mehr nachkommen.

Aufgaben des LNA im Einzelnen

Aufgabenbereich Konkrete Aufgaben
Medizinische Führung Leiten, koordinieren und überwachen aller medizinischen Maßnahmen an der Einsatzstelle
Sichtungskoordination Koordinierung der ärztlichen Sichtung; Re-Triage bei Zustandsänderungen
Ressourcensteuerung Festlegung des medizinischen Einsatzschwerpunktes; Priorisierung des Ressourceneinsatzes
Fachberatung Medizinischer Fachberater der Gesamteinsatzleitung (z. B. bei CBRN-Lagen, Massenintoxikationen)
Krankenhaussteuerung Beratung bei der Auswahl geeigneter Zielkrankenhäuser je nach Verletzungsmuster
Kommunikation Abstimmung mit OrgL, Einsatzleiter, Krankenhäusern und ÄLRD

🟡 MERKSATZ

Der LNA ist der Arzt, der keine Patienten behandelt – und damit allen Patienten am meisten nützt.

4.3 Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL)

Der OrgL ist die nichtärztliche Führungskraft im Einsatzabschnitt Medizinische Rettung. Er übernimmt alle organisatorischen, logistischen und taktischen Aufgaben, damit der LNA sich auf die medizinischen Entscheidungen konzentrieren kann.

Die DIN 13050 definiert den OrgL als 'Führungskraft, die am Einsatzort bei einer größeren Anzahl Verletzter, Erkrankter sowie Betroffenen oder bei außergewöhnlichen Ereignissen alle organisatorischen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Leitenden Notarzt zu leiten hat.'

Aufgabenbereich Konkrete Aufgaben
Ordnung des Raumes Positionierung von Patientenablage, Ladezone, Bereitstellungsraum; Einbahnstraßensystem für Fahrzeuge
Ressourcenlogistik Anforderung und Zuweisung von Rettungsmitteln, Material und Personal
Transportkoordination Organisation des Patientenflusses von der Erstversorgung bis zum Transport ins Krankenhaus
Krankenhauszuweisung Abfrage und Koordination der Krankenhauskapazitäten (IG NRW); Patientenverteilung
Führung der UEA Führung der Unterabschnitte: UEA Erstversorgung, UEA Transport, UEA Bereitstellungsraum
Kommunikation Funkkommunikation, Dokumentation, Meldewesen zur Einsatzleitung

Eigenschutz als Führungsaufgabe

Die Verantwortung des OrgL endet nicht an der Patientengrenze. Wer Einsatzkräfte führt, trägt auch Verantwortung für deren Schutz – und zwar aktiv geplant, nicht reagierend. Drei Dimensionen sind zu unterscheiden:

  • Technischer Eigenschutz: Schutzausrüstung (PSA), Zonenzuweisung und Einhaltung der Abstandsregeln am Einsatzort (vgl. Kap. 6.2 Drei-Zonen-Modell und Kap. 6.3 CBRNE)

  • Medizinischer Eigenschutz: Infektionsschutz, Prophylaxemaßnahmen und hygienische Mindeststandards bei biol.-haz. Lagen (vgl. Kap. 6.8)

  • Psychosozialer Eigenschutz: Belastungsmonitoring, frühzeitige Integration von PSNV-E-Kräften, Demobilisierungsplanung (vgl. Kap. 11)

Ob zentral – mit einer eigenen Eigenschutz-Stelle im Einsatzabschnitt – oder dezentral durch die jeweiligen Unterabschnittsführer organisiert, hängt von Lagedauer und Größe des Einsatzes ab. Entscheidend: Alle taktischen Einheiten müssen über die getroffenen Maßnahmen informiert sein. Eine Eigenschutzregel, die nur die Abschnittsleitung kennt, nützt an der Einsatzstelle niemanden.

🟡 MERKSATZ

Wer seine Kräfte nicht schützt, verliert sie – früher, als erwartet. Eigenschutz ist keine Selbstfürsorge-Romantik. Es ist operative Führungspflicht.

Grundschutz sicherstellen

Ein MANV bindet Ressourcen – ganz erheblich. Was dabei leicht aus dem Blick gerät: Der reguläre Notfallbetrieb im Zuständigkeitsbereich läuft weiter. Herzkranke bekommen Infarkte, Kinder stürzen vom Fahrrad, Unfälle ereignen sich außerhalb des Großschadenorts. Die Führungskraft, die ausschließlich den MANV im Blick hat, riskiert, dass der Grundschutz lautlos kollabiert.

Konkret bedeutet das: Abstimmung mit der Leitstelle suchen, Einheiten des Rettungsdienstes und der Feuerwehr für den Grundschutz im Zuständigkeitsbereich zuweisen und die Alarmierungswege für diesen Parallelbetrieb festlegen. Eine Leitstelle ohne Rückmeldung disponiert eigenständig um – und das nicht immer im Sinne der Gesamtstrategie.

ℹ️ HINWEIS

Koordination mit der Leitstelle: Die Leitstelle muss zu jeder Zeit wissen, welche Fahrzeuge im MANV gebunden und welche für den Grundschutz verfügbar sind. Ohne diese Rückmeldung disponiert sie nach eigenem Ermessen – und das kann die Einsatzstruktur unvorhergesehen verändern.

Erstdisposition: Verfügbare Kräfte zuerst

Bevor überörtliche Ressourcen angefordert werden, gilt eine operative Grundregel: das Verfügbare erschließen, bevor das Neue angefordert wird. Örtliche Einheiten, die noch nicht eingesetzt sind, haben den entscheidenden Vorteil der sofortigen Verfügbarkeit und der Ortskenntnis. Eine voreilige überörtliche Anforderung belegt Bereitstellungsraumkapazitäten mit Material, das aktuell noch nicht gebraucht wird – und kostet Koordinationsaufwand, der an anderer Stelle fehlt.

Die Reihenfolge: Verfügbare (örtliche) Einheiten einsetzen, soweit sinnvoll. Offene Nachforderungen der Abschnitte bedienen. Erst dann: überörtliche Nachforderung kalkulieren und aktivieren. Diese Sequenz ist kein bürokratisches Prinzip – sie folgt der einfachen Logik, dass das Schnelle vor dem Großen kommen muss.

4.4 Das Tandem: LNA und OrgL im gemeinsamen Einsatz

60 SekundenStellen Sie sich ein Uhrwerk vor. Jedes Zahnrad hat eine klar definierte Funktion — aber keines kann sich allein drehen. Erst im Zusammenspiel entsteht Bewegung, Präzision, Wirkung. Genau so funktioniert das Tandem aus LNA und OrgL. Beide Funktionen sind eigenständig, klar abgegrenzt — und dennoch aufeinander angewiesen. Wer das versteht, hat das Herzstück medizinischer Einsatzführung verstanden.

Zwei Rollen, ein Auftrag

Die Aufgabentrennung zwischen LNA und OrgL ist nicht willkürlich, sondern folgt einer inneren Logik: Der MANV stellt gleichzeitig medizinische und organisatorische Anforderungen, die beide ein Höchstmaß an Expertise und Aufmerksamkeit verlangen. Kein Mensch kann beides gleichzeitig auf dem nötigen Niveau leisten. Der LNA, der mitten in einer Triage-Entscheidung steckt und gleichzeitig den Bereitstellungsraum koordinieren soll, wird weder das eine noch das andere gut machen. Die Aufteilung ist also kein bürokratisches Konstrukt — sie ist eine Antwort auf die kognitive Realität des Einsatzes.

Der LNA trägt die medizinische Führungsverantwortung: Er bewertet den Gesundheitszustand der Patienten, trifft Sichtungsentscheidungen, gibt medizinische Standards vor und ist in medizinisch-organisatorischen Fragen gegenüber allen beteiligten Ärztinnen und Ärzten weisungsbefugt. Er ist nicht Behandler — er ist medizinischer Entscheider.

Der OrgL trägt die einsatztaktische Führungsverantwortung: Er übersetzt die medizinischen Anforderungen des LNA in konkrete operative Maßnahmen. Er koordiniert Kräfte, Ressourcen und Transportwege, strukturiert den Raum, steuert den Informationsfluss zur ILS und sorgt dafür, dass die Logistik des Einsatzes das medizinische Handeln ermöglicht — nicht behindert.

DIE KLARE AUFGABENT0ENNUNG

  • LNA fragt: „Was brauchen die Patienten medizinisch?" → medizinische Entscheidung

  • OrgL antwortet: „Wie setzen wir das organisatorisch um?" → taktische Umsetzung

  • Beide fragen: „Wie stimmen wir uns ab?" → enge, kontinuierliche Kommunikation

  • Beide führen gemeinsam: Der Führungskreislauf wird gemeinsam durchlaufen!

Der gemeinsame Führungskreislauf

Was in der Praxis oft unterschätzt wird: LNA und OrgL durchlaufen den Führungskreislauf nach FwDV 100 — Lagefeststellung, Beurteilung, Entschluss, Befehlsgebung, Kontrolle — nicht getrennt, sondern synchron. Das IdF NRW beschreibt explizit, dass der Abstimmungsbedarf während des Führungskreislaufes im EA Medizinische Rettung kontinuierlich besteht, insbesondere in der Planungsphase. Beide müssen zur selben Zeit das gleiche Lagebild haben, die gleichen Prioritäten kennen und ihre jeweiligen Entscheidungen aufeinander abstimmen. Ein LNA, der medizinisch plant, ohne den OrgL einzubeziehen, produziert Entscheidungen, die organisatorisch nicht umsetzbar sind. Ein OrgL, der einsatztaktisch handelt, ohne die medizinischen Prioritäten des LNA zu kennen, stellt womöglich Ressourcen falsch bereit.

Dieser gemeinsame Kreislauf erfordert kein ständiges Abstimmungsgespräch über jeden Einzelschritt — das wäre ineffizient. Er erfordert ein gemeinsames mentales Modell der Lage: ein geteiltes Lagebild, geteilte Prioritäten, geteiltes Situationsbewusstsein. Genau das muss von Anfang an aktiv hergestellt werden.

Praktische Hinweise für die Zusammenarbeit im Tandem

  • Räumliche Nähe herstellen. LNA und OrgL sollten die Einsatzstelle möglichst vom selben Standort aus führen — idealerweise gemeinsam am ELW oder KdoW. Kurze Abstimmungswege sind kein Luxus, sondern eine taktische Notwendigkeit. Wer 200 Meter voneinander entfernt steht, kommuniziert zwangsläufig seltener und schlechter. Selbst im hektischen Einsatz gilt: physische Nähe reduziert Kommunikationsaufwand und schützt vor Informationsasymmetrien.

  • Gemeinsames Lagebild aktiv sicherstellen. Informationen, die nur einer der beiden kennt, sind einsatztaktisch wertlos — oder schlimmer: gefährlich. Wenn der LNA weiß, dass drei Patienten der SK I innerhalb der nächsten 20 Minuten transportiert werden müssen, der OrgL aber glaubt, die Transportkapazitäten seien noch frei, entsteht eine Lücke mit Konsequenzen. Kein Informationsmonopol — das muss von beiden aktiv gelebt werden. Kurze, regelmäßige Lageabgleiche sind wichtiger als ausführliche Berichte zu seltenen Zeitpunkten.

  • Rollenverteilung unmittelbar nach Ankunft klären. In der Praxis treffen LNA und OrgL häufig nicht gleichzeitig ein, kennen sich womöglich nicht persönlich und stehen sofort unter Handlungsdruck. Trotzdem — oder gerade deshalb — muss unmittelbar nach dem Eintreffen und der gegenseitigen Identifikation eine kurze, explizite Absprache erfolgen: Wer übernimmt welchen Aufgabenbereich? Welche Informationen liegen bereits vor? Wer führt die Kommunikation zur TEL? Diese 60 Sekunden zu investieren, verhindert Parallelentscheidungen und Kompetenzüberschneidungen für die gesamte Dauer des Einsatzes.

  • Konstruktiver Umgang mit Meinungsverschiedenheiten. LNA und OrgL werden nicht immer einer Meinung sein — das ist normal, menschlich und in einem komplexen Einsatz auch zu erwarten. Die Grundregel ist klar: In medizinischen Fragen entscheidet der LNA, in organisatorisch-taktischen Fragen der OrgL. Diese Trennung ist keine Hierarchie der Personen, sondern eine Hierarchie der Fachkompetenz. Ein OrgL, der eine medizinische Entscheidung des LNA für falsch hält, darf und soll das ansprechen — aber er führt sie aus. Ein LNA, der eine einsatztaktische Entscheidung des OrgL für suboptimal hält, darf das einbringen — aber er vertraut der Expertise seines Partners. Diese gegenseitige professionelle Achtung ist keine Selbstverständlichkeit; sie ist eine Haltung, die aktiv gepflegt werden muss.


Vertrauen als Führungsressource

Am Ende läuft alles auf eine Erkenntnis hinaus, die sich in Übungen und Reallagen immer wieder bestätigt: Das Tandem funktioniert nicht wegen der Dienstvorschrift, sondern wegen des gegenseitigen Vertrauens. Vertrauen, dass der andere seinen Teil kompetent ausfüllt. Vertrauen, dass Informationen fließen. Vertrauen, dass Meinungsverschiedenheiten sachlich und schnell gelöst werden. Dieses Vertrauen entsteht nicht im Einsatz — es wird vorher aufgebaut: durch gemeinsame Ausbildung, gemeinsame Übungen, persönliche Kenntnis des Partners. Wer sein Gegenüber im LNA-OrgL-Tandem zum ersten Mal beim realen MANV trifft, startet mit einem strukturellen Nachteil. Nutzen Sie deshalb jede Gelegenheit, mit Ihren regionalen Tandempartnern zu üben — bevor es darauf ankommt.

4.5 Vorläufige Führung beim MANV – Kommissarische Funktionen

In der Realität sind LNA und OrgL häufig nicht sofort nach Einsatzbeginn vor Ort. Zwischen dem Ereignis und dem Eintreffen der regulären Führungskräfte muss aber bereits gehandelt werden. Hierfür sehen die MANV-Pläne eine vorläufige Führung vor.

Kommissarische Funktion Üblicherweise besetzt durch Hauptaufgaben
Kommissarischer LNA Ersteintreffender Notarzt (bis zum Eintreffen des bestellten LNA) Medizinische Lagebeurteilung, Koordinierung der Sofortversorgung, Priorisierung SK-I-Patienten
Kommissarischer OrgL Fahrer des ersteintreffenden NEF oder erster NotSan Erkundung, Ordnung des Raumes, Ressourcenanforderung, Logistik für Soforttransporte

ℹ️ HINWEIS

Nicht alle MANV-Konzepte setzen für den kommissarischen OrgL denselben Personenkreis ein. In manchen Gebietskörperschaften ist auch der ersteintreffende NotSan unabhängig vom genutzten Fahrzeug vorgesehen. Informieren Sie sich über die Regelung in Ihrer Region!

🟡 MERKSATZ

In der Initialphase gilt: Handle zügig – auch ohne vollständige Information. Das schnelle Erkennen der Lage und die Anforderung ausreichender Ressourcen sind entscheidend für den weiteren Einsatzverlauf.

ZUSAMMENFASSUNG – KAPITEL 4

Das Wichtigste auf einen Blick:

LNA und OrgL werden offiziell durch den Träger des Rettungsdienstes bestellt – ohne Bestellung keine Amtshaftung.

Der LNA leitet, koordiniert und überwacht alle medizinischen Maßnahmen – er behandelt keine Patienten selbst.

Der OrgL führt den Einsatzabschnitt organisatorisch, logistisch und taktisch.

Im Tandem ergänzen sich beide perfekt: LNA entscheidet medizinisch, OrgL setzt organisatorisch um.

Bis LNA und OrgL eintreffen, übernehmen kommissarische Führungskräfte die vorläufige Führung.

📋 FALLBEISPIEL – Kapitel 4 | Rollenprofil und Tandemführung LNA und OrgL

AUSGANGSLAGE: Sonntag, 10:15 Uhr. Bei einem Breitensport-Radrennen mit 340 Teilnehmern ereignet sich in einem Gefällestück eine Massenkarambolage: 18 Radfahrer kommen zu Fall, davon fallen nach erster Inaugenscheinnahme 5 Personen durch Bewusstlosigkeit oder ausgeprägte Schmerzsymptomatik auf. Der Sanitätsdienst der Veranstaltung (2 SanHelf, 1 RettSan) ist bereits vor Ort, ist aber mit der Lage erkennbar überfordert. Die Leitstelle hat LNA und OrgL alarmiert. Der OrgL trifft als erste Führungskraft nach 7 Minuten ein, der LNA 3 Minuten später.

AUFGABE 1 – Vorläufige Führung (4.5): Der OrgL trifft 3 Minuten vor dem LNA ein. Welche Maßnahmen ergreift er sofort – und welche Entscheidungen trifft er bewusst noch nicht, weil sie in den Aufgabenbereich des LNA fallen? Wo liegt die Grenze zwischen vorläufiger Führung und Kompetenzüberschreitung?

AUFGABE 2 – Aufgabenteilung im Tandem (4.4): Nach Eintreffen des LNA: Beschreiben Sie die konkrete Aufgabenverteilung in den nächsten 15 Minuten. Wer spricht mit wem? Wer entscheidet über die Sichtungskategorien? Wer koordiniert die Transportmittel? Wer hält den Kontakt zur Leitstelle? Wer führt das Gespräch mit dem Veranstalter, der aufgeregt auf Sie zukommt?

AUFGABE 3 – Kernprinzip LNA (4.2): Einer der schwer verletzten Radfahrer (bewusstlos, Atemweg fraglich) liegt direkt vor dem LNA. Der einzige vor Ort verfügbare Notarzt – der LNA selbst – könnte innerhalb von Sekunden eingreifen. Darf er das? Wann ist es vertretbar, dass der LNA selbst an einem Patienten arbeitet – und was sind die taktischen Konsequenzen?

AUFGABE 4 – Bestellung und Haftung (4.1): Stellen Sie sich vor, der LNA ist zwar approbiert und hat die notärztliche Zusatzbezeichnung, wurde jedoch vom zuständigen Rettungsdienstträger noch nicht förmlich als LNA bestellt. Er trifft dennoch Entscheidungen als LNA. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen ihm? Welche Konsequenzen trägt die entsendende Organisation?

AUFGABE 5 – Kommunikation im Tandem (4.4): Nach 20 Minuten haben LNA und OrgL unterschiedliche Lagebilder: Der OrgL geht aufgrund seiner Transportübersicht von 12 versorgten Patienten aus, der LNA hat am Schadensort 15 gezählt. Wie erklären Sie diese Diskrepanz? Welcher strukturelle Fehler im Tandem-Betrieb hat dazu geführt – und wie verhindern Sie das in Zukunft?

HINWEIS: Aufgabe 3 eignet sich besonders für eine Diskussion im Plenum: Die Antwort ist nicht einfach Ja oder Nein – sie hängt von Ressourcenverfügbarkeit, Patientenzustand und Lageentwicklung ab. Trainieren Sie die Argumentation, nicht die richtige Lösung.

Lernfragen zur Selbstkontrolle

  • Beschreiben Sie in zwei Sätzen, was die wichtigste Aufgabe des LNA ist – und was er ausdrücklich NICHT tut.

  • Welche organisatorischen Aufgaben hat der OrgL an einer MANV-Lage?

  • Wer übernimmt üblicherweise die kommissarische LNA-Funktion, bevor der bestellte LNA eintrifft? Wie ist das in Ihrem Kreis oder Ihrer Stadt?

  • LNA und OrgL sind sich uneins: Der LNA will alle SK-I-Patienten sofort verlegen, der OrgL meint, es fehlen RTW. Wie lösen sie diesen Konflikt?

KAPITEL 5

Massenanfall von Verletzten (MANV)

LERNZIELE DIESES KAPITELS

Nach dem Durcharbeiten dieses Kapitels können Sie:

  • erläutern, was einen MANV von einem Großschadensfall und einer Katastrophe unterscheidet, und die gesetzlichen Planungsgrundlagen in NRW benennen

  • die Sichtungskategorien SK I–IV definieren und ihre taktischen sowie medizinischen Konsequenzen ableiten

  • den Unterschied zwischen nichtärztlicher Priorisierung (PRIOR) und ärztlicher Sichtung erklären und Re-Triage indizieren

  • den PEST-Rahmen (Priorisierung – Erstversorgung – Soforttransporte – Transport) als taktischen Orientierungsrahmen anwenden

  • die Patientenablage nach den Kriterien Standortwahl, räumliche Gliederung und Führungskapazität strukturieren

  • den rechnerischen Kräfteansatz (3-2-1-Regel) auf Basis des Schutzziels 20 – 30 -50 berechnen und begründen

  • das Versorgungskonzept für jede Sichtungskategorie einschließlich der palliativen Begleitung von SK-IV-Patienten beschreiben

  • die SK-IV-Entscheidung ethisch begründen und das Vier-Augen-Prinzip korrekt anwenden

  • den Aufbau des EA Medizinische Rettung mit UEA Erstversorgung, UEA Transport und UEA Bereitstellungsraum beschreiben

  • die taktischen Grundsätze der Ladezone (Einbahnstraße, Direktkommunikation, Sofortverlassen) erklären

  • die Phasen eines MANV-Einsatzes von der Initialphase bis zur etablierten Führung durch LNA und OrgL beschreiben